Die AfD hat wegen einer von der Bundestagsverwaltung monierten Sachspende eines Unterstützers aus Österreich vorsorglich einen Millionenbetrag überwiesen. Wie die Bundestagsverwaltung auf Anfrage mitteilte, wurde das Geld von der AfD an die Bundeskasse „zur Verwahrung“ überwiesen. Zuerst hatten der „Stern“ und RTL/ntv darüber berichtet.
Konkret geht es in dem Fall um Wahlplakate. Angezeigt hatte die Partei im Februar eine Spende in Gestalt einer „Werbemaßnahme anderer“ in Höhe von knapp 2,35 Millionen Euro. Später erreichte die Bundestagsverwaltung dann nach eigenen Angaben ein Hinweis der österreichischen Financial Intelligence Unit.
Demnach sei aufgrund eines gemeldeten Geldwäscheverdachts erkannt worden, dass der von der AfD genannte angebliche Spender Gerhard Dingler kurze Zeit, bevor er eine Werbemaßnahme beauftragte, „eine Überweisung eines noch höheren Betrages von Henning Conle erhalten habe, der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist“.
Laut Bundestagsverwaltung ist das Geld „zur Verwahrung“ eingetroffen
Die Partei sei zur Stellungnahme aufgefordert worden. Man habe der AfD, da sie sich nicht im Besitz dieses Spendengeldes befinde, für eine „unverzügliche Weiterleitung“ eine angemessene Frist eingeräumt. Laut Bundestagsverwaltung ist das Geld nun „zur Verwahrung“ eingetroffen. Conle war am Freitagabend nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Aktuell geht die Bundesverwaltung davon aus, dass es sich bei dieser Spende um eine unzulässige Weiterleitungs- beziehungsweise Strohmannspende handelt. Die AfD hat dies stets bestritten. „Stern“ und RTL/ntv zitieren den AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter mit den Worten: „Nur damit wir keine doppelte oder dreifache Strafe zahlen müssten, falls sich zu unseren Ungunsten Fakten ergeben würden, haben wir das Geld bei der Bundestagsverwaltung geparkt.“
Gegenüber der Deutschen Presseagentur kündigte Hütter an: „Wir werden sehr wahrscheinlich den Rechtsweg beschreiten.“ Bereits im Februar hatte er erklärt: „Herr Dingler hat gegenüber der Partei mehrfach versichert, dass die Sachspende aus seinem privaten Vermögen getätigt wurde.“
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