Das Hamburger Sozialgericht hat in gleich drei Beschlüssen Leistungsausschlüsse für Flüchtlinge vorläufig aufgehoben. Das berichtet unter anderem das ZDF. Demnach haben die Antragsteller bis auf Weiteres wieder Anspruch auf die normalen Leistungen für Asylbewerber.
Leistungsausschlüsse sollen die Betroffenen, für die aufgrund ihrer Route in die Europäische Union eigentlich ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, zur Ausreise aus Deutschland bewegen. Nach einer Gesetzesänderung aus dem Herbst vergangenen Jahres können sogenannten Dublin-Fällen nach einer zweiwöchigen Frist sämtliche Leistungen gestrichen werden.
Dieses Vorgehen sieht das Hamburger Sozialgericht in den vorliegenden Fällen als nicht rechtens an. Als problematisch gilt etwa, dass derjenige EU-Staat, in den die Betreffenden zurückreisen würden, dem zustimmen müsste. Diese Zustimmung aber erfolgt häufig nicht. „Der Antragsteller wurde auf die Möglichkeit einer freiwilligen Rückreise verwiesen, obwohl der zuständige Mitgliedstaat Schweden eine solche ausgeschlossen hatte“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Andere Sozialgerichte, unter anderem in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, haben bereits ähnlich entschieden.
Lena Fredrichs, Verfahrenskoordinatorin bei der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, einem gemeinnützigen Verein aus Berlin, der eines der Eilverfahren angestrengt hatte, sagte in einem Statement: „Es ist absurd, dass der Leistungsausschluss überhaupt durch das Gesetzgebungsverfahren gekommen ist. Die heutige Entscheidung stellt klar, dass das menschenwürdige Existenzminimum weder durch Gesetz noch durch Behörden ausgehebelt werden kann.“
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sehe ebenfalls eine „konsequente Umsetzung der bestehenden Anspruchseinschränkungen“ vor – diese würden sich allerdings nicht konsequent umsetzen lassen, wie die Rechtssprechung immer wieder gezeigt habe.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.