Dürfen Polizistinnen in der Hauptstadt bald während der Arbeit ein Kopftuch tragen? Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus wollen das seit 20 Jahren existierende Neutralitätsgesetz abschaffen. Das hätte zur Folge, dass zukünftig auch Polizistinnen mit Kopftuch im Dienst arbeiten könnten. Nach einem Bericht des „Tagesspiegels“ argumentiert die Berliner Grünen-Fraktion in einem Antrag, das Neutralitätsgesetz behindere „den Zugang von Frauen, die sich für das Tragen eines Kopftuches entschieden haben, zu Berufen im öffentlichen Dienst und macht dies teilweise unmöglich“.

Der innenpolitische Unionsfraktionssprecher der Berliner CDU, Burkhard Dräger spricht sich Interview mit WELT TV klar für die Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes aus. „Man stelle sich vor, dass Berliner Polizeibeamte mit Kippa oder Kreuz in Neukölln hoheitliche Maßnahmen auslösen gegenüber migrantischen Jugendlichen aus einer muslimischen Umgebung“, sagte Dräger.

Der CDU-Politiker erklärte, das Gesetz sei essenziell, um die Neutralität staatlicher Institutionen und die Autorität der Polizei sicherzustellen. „Wenn Berliner Polizeibeamte mit Kippa oder Kreuz in Neukölln hoheitliche Maßnahmen gegenüber migrantischen Jugendlichen aus einer muslimischen Umgebung auslösen, dann werden diese Beamten eher als Vertreter ihres Glaubens und nicht dieses Rechtsstaates angesehen. Und deswegen ist es einfach grundfalsch, derartiges in Erwägung zu ziehen“, sagte Dräger. Diese Gefahr gelte gleichermaßen für alle religiösen Symbole, inklusive des Kopftuches.

Dräger betont, dass gerade Polizeibeamte aufgrund ihrer Funktion und Machtbefugnisse besonders strengen Maßstäben unterliegen müssten. „Die Beamten treten hoheitlich in Erscheinung und werden als Autorität des demokratischen Rechtsstaates wahrgenommen“, so Dräger. Deshalb sei es besonders wichtig, „persönliche Zurückhaltung in politischen, religiösen und persönlichen Überzeugungen zu wahren“.

Nach der Osterpause soll dem „Tagesspiegel“-Bericht nach im Abgeordnetenhaus über den Antrag der Grünen beraten werden. Bisher verbietet das Gesetz das Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke für „Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei beschäftigt sind“ während des Dienstes. Für Lehrerinnen und Lehrer gilt das Verbot in Berlin nach diversen Klagen und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes inzwischen bereits nicht mehr grundsätzlich.

Zu einer verfassungskonformen Anpassung des Neutralitätsgesetzes sei es jedoch wegen des Regierungswechsels von Rot-Grün-Rot zu Schwarz-Rot im Jahr 2023 nicht mehr gekommen. CDU und SPD hätten sich in ihrem Koalitionsvertrag anschließend darauf geeinigt, das Neutralitätsgesetz „gerichtsfest an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ anzupassen.

Die zuständige Grünen-Politikerin Tuba Bozkurt sagte dem Tagesspiegel: „Hoch qualifizierte Frauen dürfen ihren Beruf nicht ausüben, weil sie ein Kopftuch tragen. Das ist ein Problem“. Sie meint, es handle sich um ein „faktisches Berufsverbot“, das dem Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel nicht gerecht werde.

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