• Das BSW hat einen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl eingereicht.
  • Die Partei glaubt, dass bei der Auszählung Fehler passiert sind.
  • Zuvor hatten entsprechende Eilanträge keinen Erfolg.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat am Mittwoche seinen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eingereicht. Der Mittwoch ist der letzte Tag, um Einsprüche gegen die Wahl vom 23. Februar einzureichen. Ziel der Partei ist eine bundesweite Neuauszählung aller Stimmen.

Das BSW verpasste den Wiedereinzug ins Parlament ganz knapp: Es kam auf 4,981 Prozent der Stimmen – rund 9.500 zu wenig für das Überschreiten der Fünfprozenthürde. Die Partei beklagt jedoch Fehler bei der Auszählung. Sie geht davon aus, dass sie in Wirklichkeit mehr als fünf Prozent der Stimmen erreicht hat und somit doch im Bundestag sitzen müsste.

BSW: Gab Fehler bei der Auszählung

Sollte der Einspruch Erfolg haben, sähe der Bundestag ganz anders aus. "Damit hätte Merz für seine schwarz-rote Wahlbetrugs-Koalition keine Mehrheit mehr", sagte Parteichefin Sahra Wagenknecht der "Rheinischen Post". "Das BSW verlangt nicht mehr und nicht weniger, als dass jede Stimme, die für das BSW abgegeben wurde, auch für das BSW zählt. Das ist bisher definitiv nicht der Fall." 

Ihre Co-Chefin Amira Mohamed Ali stellte klar, das BSW gehe nicht davon aus, dass bewusst manipuliert worden sei. "Wir glauben, dass da Fehler passiert sind", sagte Mohamed Ali. Die Partei sieht mehrere Fehlerquellen bei der Auszählung: Die Namensähnlichkeit mit dem Bündnis Deutschland habe zur Verwechslung bei den auszählenden Wahlhelfern geführt; wegen der Platzierung des BSW auf Wahlzetteln knapp unter einer Faltung seien die Stimmen der Partei übersehen worden; unter den als ungültig gewerteten Stimmen seien viele "falsch gezählte BSW-Stimmen".

Erste Eilanträge bereits gescheitert

Entsprechende Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Hessen hatten zuvor keinen Erfolg. Das BSW reicht deshalb nun seinen Wahleinspruch beim Bundestag ein. Erst wenn dieser abgelehnt wird, ist eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich.

Sollte es tatsächlich zu einer Neuauszählung der Stimmen kommen und sollte dabei wirklich die nötige Stimmenzahl für das BSW ermittelt werden, könnte das weitreichende Folgen haben: Zöge das BSW noch in den Bundestag ein, würden die 630 Mandate neu aufgeteilt. In dem Fall hätte die geplante schwarz-rote Koalition voraussichtlich keine Mehrheit mehr. Genau wegen dieser Folgen sei es unwahrscheinlich, dass die übrigen Parteien im vorgesehenen Prüfverfahren dem Einspruch des BSW stattgäben, sagte BSW-Generalsekretär Christian Leye.

AFP/dpa (jst)

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