In dem Charterflug mit 155 Menschen, der am Dienstag in Berlin gelandet ist, saßen 27 Ortskräfte. Sie wurden begleitet von ihren engsten Familienangehörigen. Das sagte ein Sprecher des Innenministeriums auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin. Zuvor hatte „Bild“ berichtet, dass nur fünf Ortskräfte in dem Flieger saßen, begleitet von 22 Familienangehörigen.

Zudem befanden sich in dem Flugzeug mehr als 60 Kinder und Jugendliche. Wie viele Frauen unter den verbliebenen rund 90 erwachsenen Passagieren waren, erschließt sich nicht. Das Auswärtige Amt verwendete gegenüber WELT die Formulierung, dass sich in dem Flieger „80 Frauen und Mädchen, darunter eine ehemalige afghanische Polizistin, und über 60 Minderjährige, darunter über 40 Kinder unter zehn Jahren“ befanden.

„An Bord waren 155 besonders gefährdete Personen“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt weiter. Zu der Zahl von 27 Ortskräften wollte man sich nicht äußern und verwies auf den Sprecher. Demnach standen unter den weiteren Passagieren drei Personen auf der Menschenrechtsliste, 34 Personen waren im Rahmen des Überbrückungsprogramms und 91 Personen über das Bundesaufnahmeprogramm nach Deutschland gekommen.

Die Menschenrechtsliste ist eine vom Auswärtigen Amt geführte Aufstellung von Tausenden besonders Schutzbedürftigen, die einen Bezug nach Deutschland haben. Zum Beispiel Afghanen, die sich besonders für die Demokratie vor Ort, etwa für die Wissenschaftsfreiheit, eingesetzt haben und mit einer deutschen Organisation verbunden oder Helfer von Journalisten sind. Später hieß das Überbrückungsprogramm und danach Bundesaufnahmeprogramm.

„Alle Personen besitzen gültige Passdokumente“

Das Auswärtige Amt will sich ebenfalls nicht offiziell dazu äußern, ob gegen Passagiere nach Einreise Strafanzeige gestellt worden ist. „Bild“ hatte berichtet, dass gegen drei Passagiere nach der Landung Strafanzeige gestellt wurde, weil sie mit in Deutschland nicht anerkannten „Proxy-Pässen“ eingereist waren. Das sind Unterlagen, die von den Taliban willkürlich vergeben werden.

„Alle Personen an Bord des Flugzeugs haben das Aufnahme- und Visumverfahren, inklusive der Sicherheitsinterviews und -überprüfung durch die deutschen Sicherheitsbehörden erfolgreich durchlaufen und besitzen gültige Passdokumente sowie ein gültiges Visum“, hieß es vom Auswärtigen Amt gegenüber WELT.

Man sehe sich in der Pflicht, Aufnahmezusagen für gefährdete Afghanen einzuhalten, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Zusagen, die verbindlich erteilt worden sind, müssten eingehalten werden, sagte er. Die Bundesregierung erteile aber keine neuen Zusagen mehr.

Eine neue Bundesregierung müsse entscheiden, wie es mit humanitären Aufnahmen weitergehe. Die Union will ein Ende der Aufnahmen, die SPD möchte sie fortsetzen.

Seit der Machtübernahme der Taliban sind rund 48.000 Aufnahmezusagen für Menschen aus Afghanistan erteilt worden, 35.800 Menschen sind nach einer Sicherheitsprüfung eingereist. 3000 Menschen mit einer Aufnahmezusage befinden sich aktuell noch im Verfahren.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese verteidigte die Wiederaufnahme der Charterflüge für Afghanen nach Deutschland. Bei WELT TV erinnerte er daran, dass viele der nun eingereisten Afghanen für Deutschland gearbeitet hätten.

Der erste Parlamentsgeschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Thorsten Frei, hatte gegenüber „Bild“ kritisiert: „Das von den Grünen geführte Auswärtige Amt verheddert sich beim Thema Afghanistan offenbar in Widersprüche. Auf der einen Seite sind NGOs in der Lage, Afghanen über das freiwillige Aufnahmeprogramm nach Deutschland zu bringen. Und auf der anderen Seite soll es nicht möglich sein, straffällig gewordene Afghanen in ihre Heimat zurückzubringen. Da passt etwas nicht zusammen.“

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