Die Zahl der Widersprüche gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) ist in den vergangenen Wochen leicht gestiegen. Das berichtet der „Spiegel“ nach einer Abfrage beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Laut dem Dachverband liegt die Widerspruchsquote nun bei durchschnittlich „gut fünf Prozent“.
Die Quoten sind für einzelne gesetzliche Krankenkassen unterschiedlich, wie Anfragen bei den Versicherungen ergaben. Deutschlands größte Kasse, die Techniker Krankenkasse (TK), hat nach wie vor einen vergleichsweise hohen Anteil an Versicherten, die keine ePA wollen.
Die Quote liegt bei sieben Prozent der Versicherten – bei insgesamt mehr als zwölf Millionen Versicherten in der TK wären das etwa 840.000 Personen, die widersprochen haben. Allerdings habe man „in den letzten Wochen keine starken Anstiege oder Schwankungen“ wahrgenommen, heißt es von der Unternehmenszentrale in Hamburg.
Bei der Barmer sind es rund 480.000 Versicherte, die bislang widersprochen haben – die Quote liegt damit bei 5,6 Prozent. Bei der DAK-Gesundheit haben etwas mehr als vier Prozent widersprochen; bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse waren es rund 7,5 Prozent. Die Widerspruchsquote gegen eine ePA-Anlage betragen bei der IKK classic derzeit sogar neun Prozent.
Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) ist das Bild gemischt: Während bei der AOK Plus die Ablehnungsquote laut AOK-Bundesverband bei mehr als sieben Prozent liegt, wollen bei der kleinen AOK Bremen nur knapp zwei Prozent keinen elektronischen Patientendatenspeicher. Über alle Ortskrankenkassen hinweg haben bisher 1.037.426 Versicherte widersprochen – etwas mehr als vier Prozent. Der Datenstand des AOK-Bundesverbands ist allerdings einen Monat alt. Die Bundesregierung hatte mit einer weit höheren Ablehnung gerechnet. So ging man dort ursprünglich von rund 20 Prozent aus.
Seit 15. Januar haben 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten in ganz Deutschland eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen. Ab dem 29. April soll die ePA in ganz Deutschland genutzt werden können. Ab dem 1. Oktober ist sie in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend, wie der scheidende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem kürzlich bekannt gewordenen Brief an die Gesellschafter der bundeseigenen Digitalagentur Gematik schrieb.
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