Lilly Becker und ein Ex-Freund streiten sich um viel Geld. Weil sie sich nicht einig werden, ob es sich bei der Summe um eine Schenkung oder Leihgabe handelt, entscheidet das Gericht für sie. Dabei zahlt die RTL-Dschungelkönigin nun drauf.
Geschenkt oder nur geliehen? Lilly Becker und Pierre Uebelhack konnten sich bei dieser Frage nicht einigen und stritten um 489.869,12 Euro. Während die amtierende RTL-Dschungelkönigin bei einem Gütetermin im Februar angab, er habe ihr das Geld großzügig geschenkt, beharrte der TV-Manager darauf, dass die sechsstellige Summe ein Darlehen gewesen sein soll - und forderte sie zurück.
Nun hat das Münchner Landgericht zumindest über eine Teilsumme entschieden. Dabei gab die Zivilkammer Uebelhack vollumfänglich recht. Lilly Becker muss ihm 218.353,37 Euro plus Zinsen zurückzahlen und zudem die Kosten für den Anwalt des Klägers übernehmen. "Im Urteil ist die Beklagte jetzt vollumfänglich zur Zahlung verurteilt worden. Sie muss also alles, was eingeklagt war, dem Kläger zurückzahlen", erklärte Gerichtssprecherin Cornelia Kallert gegenüber RTL. Und zwar "auf einen Schlag", wenn das Urteil rechtskräftig ist: "Ratenvereinbarungen sind etwas, das man vorher im Wege der Einigung erzielen müsste."
Uebelhack soll laut "Bild"-Informationen 154.733 Euro und 27.961 Euro zurückgefordert haben, die er Becker geliehen haben will. Dazu forderte er 32.248,19 Euro Zinsen und Anwaltskosten in Höhe von 3311,18 Euro.
Zudem kam Richter Robert Engelmann zu dem Schluss, dass "die Beklagte nicht zur Wahrheit gefunden" habe. Sprich: Das Gericht wirft der aktuellen Dschungelkönigin vor, gelogen zu haben. "Der Richter ist nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass es sich nicht um Schenkungen gehandelt hat bei den Geldern, die unstreitig übergeben worden waren, sondern um Darlehensforderungen. Und deswegen geht er davon aus, dass auch zurückgezahlt werden muss", so Kallert im Gespräch mit RTL.
Becker kann Berufung eingelegen
Uebelhack und Becker sollen 2018 ein Paar geworden sein, wie sie behauptet. Er bestreitet eine feste Beziehung. In dieser Zeit soll er ihr insgesamt 489.869,12 Euro geliehen haben, um sie finanziell zu unterstützen. Am 31. August 2022 soll für die Ex-Frau von Boris Becker die Frist für eine Rückzahlung dieser Summe abgelaufen sein. Doch sie beharrte darauf, dass das Geld eine Schenkung innerhalb einer vermeintlichen Liebesbeziehung gewesen sei.
Die vollständige Urteilsbegründung bekommen die Parteien noch zugeschickt. Becker und Uebelhack waren bei der Urteilsverkündung nicht im Gerichtsgebäude anwesend, sollen aber vorab über den Inhalt des Urteils informiert worden sein. Lilly Becker hat nun einen Monat Zeit, Berufung einzulegen. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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