Wenn es um Migration und Asyl geht, tun sich politische Grabenkämpfe auf: Auf der einen Seite wird das Recht auf Asyl starkgemacht, auf der anderen wird von «zu vielen» und den «Falschen» gesprochen.
Der forensische Psychiater Frank Urbaniok greift mit seinem neuen Buch «Schattenseiten der Migration» in die Debatte ein und fordert eine restriktivere Asyl- und Migrationspolitik. Der Nationalrat der Grünen, Balthasar Glättli, findet in seinem Buch: «Es kommen die Richtigen».
Asylgewährungsquote und Schutzquote
Die Frage für Glättli lautet: Wie viele Menschen, die flüchten, sind wirklich schutzbedürftig? Entweder, weil sie ein Recht darauf haben, Asyl zu beantragen, oder weil sie nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden dürfen, weil ihnen da eine unmenschliche Behandlung, beispielsweise Folter, droht.
Drei Viertel der Asylsuchenden seien schutzbedürftig, sagt Glättli. Das zeige, dass die «Richtigen» kommen.
Dagegen werden Vorwürfe laut, dass mit mehr Migration auch mehr Kriminalität ins Land komme. Ein Teil der Gewalt werde so in die Schweiz «importiert». Diese Position vertritt Frank Urbaniok. Der hauptsächliche Grund für die erhöhte Kriminalitätsrate liege in der «kulturellen Prägung» gewisser Migranten. Denn diese bestimme massgeblich, wie ein Mensch sich verhalte.
Die Sache mit der Kriminalität
In einer Region, in der etwa religiöser Extremismus vorherrsche, so Urbaniok, würden Menschen auch entsprechend häufiger radikal. Andere Faktoren seien ein problematisches Frauenbild oder eine negative Einstellung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. «Es ist doch völlig naiv, davon auszugehen, dass Menschen aus diesen Regionen kommen und all diese Prägungen an der Grenze ablegen», so der Autor.
Muss Menschen aus bestimmten Ländern also die Einreise erschwert werden? Ja, findet Urbaniok und fordert die restriktivere Aufnahme von Migranten aus Ländern mit höherer Kriminalitätsquote.
Glättli betont die Gefahr eines rhetorischen Fehlschlusses: Es sei falsch, zu behaupten, dass Menschen bestimmter Kulturen eher kriminell veranlagt seien. Denn die überwiegende Mehrheit begehe keine Straftaten.
«Ich behaupte jetzt einmal, alle Ehrenmorde würden von Menschen mit albanischen Wurzeln begangen. Aber das heisst nicht, dass alle Menschen mit albanischen Wurzeln Ehrenmorde begehen. Die grosse Mehrzahl – 95, 96, 98 Prozent – machen das eben nicht», so Balthasar Glättli.
Zwischen Menschenrechten und Fürsorgepflicht
Ist es gerecht, Menschen mit einer bestimmten kulturspezifischen Prägungen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, kriminell zu werden, zuzuschreiben? Sollte auf dieser Grundlage entschieden werden, wer im Land bleiben darf und wer nicht? Glättli sagt dezidiert: Nein.
Gerecht wäre für Glättli, dass jeder Mensch sein Potential entfalten kann, unabhängig von Herkunft und «Geburtslotterie», die darüber entscheidet, wer in welchem Land geboren wird. Das individuelle Asylrecht ist für ihn nicht verhandelbar.
Urbaniok hingegen verweist auf die Fürsorgepflicht eines jeden Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Die Rechte der Asylsuchenden sollten nicht absolut gelten, sondern müssten immer mit dem Recht der Bevölkerung auf Sicherheit abgewogen werden.
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