Die US-Wettbewerbsbehörden haben einen weiteren Streit gegen den Internetkonzern Google für sich entschieden. Am Donnerstag urteilte Richterin Leonie Brinkema vom US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Virginia, dass der Internetkonzern entgegen der US-Wettbewerbsgesetze ein Monopol bei der Platzierung von Internetwerbung aufgebaut habe. Der Konzern habe, so die Richterin in ihrer 115 Seiten langen Urteilsbegründung, nicht nur „Konkurrenten die Möglichkeit genommen, am Wettbewerb teilzunehmen“, sondern vor allem auch den Webseiten-Betreibern – also etwa Verlagen – sowie den Konsumenten von Informationen und Nachrichten im Netz geschadet.

Googles Werbe-Marktanteil von über 90 Prozent des weltweiten Marktes lasse „keinen Zweifel an der Monopolstellung von Google“, schrieb Brinkema. Sie monierte insbesondere, dass Google die Marktplätze zur Verteilung und zur Akquise der Netzwerbung miteinander koppele. „Indem Googles Verlags-Kunden gezwungen werden, ein Produkt zu verwenden, das sie sonst nicht unbedingt verwendet hätten, indem es für konkurrierende Werbe-Server schwierig wird, auf der Leistungsebene zu konkurrieren, und indem der Marktanteil der Konkurrenten deutlich reduziert wird, hat diese Bindung erhebliche wettbewerbsschädigende Auswirkungen auf den Markt für Open-Web-Displaywerbung“, schrieb sie.

Für Google ist dies das zweite Urteil innerhalb weniger Monate, das direkte Auswirkungen auf die Marktanteile des Konzerns im Werbemarkt haben könnte. Bereits vergangenes Jahr hatte ein US-Gericht Googles Exklusivverträge im Browser-Markt als wettbewerbsschädigend verurteilt, hier muss das Gericht noch über die Strafe entscheiden. Das Justizministerium unter der Regierung von Joe Biden hatte sogar eine Aufspaltung des Konzerns vorgeschlagen. Doch ob und wie die neue Regierung unter Trump die Urteile in Wettbewerbs-Strafen umsetzt, ist noch offen. Trump könnte die Strafen aussetzen und sie als Druckmittel gegen die Konzerne verwenden.

Die US-Wettbewerbshüter sowohl auf Bundes- als auf Bundesstaaten-Ebene beweisen aktuell allerdings bemerkenswertes Durchhaltevermögen in ihren Verfahren gegen die marktdominierenden US-Internetkonzerne. Insbesondere die Verfahren gegen Google laufen bereits seit der ersten Legislaturperiode Donald Trumps, wurden auch unter Biden fortgeführt und kommen nun – erneut unter Trump – zum Abschluss.

Google gehört zu den Konzernen, die sich aktuell besonders um die Gunst Trumps bemühen – der Konzern spendete eine Million Dollar zu Trumps Amtsernennung, Google-CEO Sundar Pichai war eingeladen und kam. Eine ähnliche Strategie verfolgt auch Metas CEO Mark Zuckerberg. Auch Meta spendete, auch Zuckerberg kam – und musste sich vergangene Woche dennoch einer stundenlangen Befragung im Zeugenstand stellen, da die US-Wettbewerbsbehörde FTC ein Verfahren gegen Meta weiterführt, dass sie bereits 2020 während Trumps erster Amtszeit begonnen hatte.

Trump kann das Verhalten der Bundesbehörde FTC in dem Verfahren direkt beeinflussen, er hat bereits mehrere Mitglieder der Kommission an der Spitze der Behörde gefeuert. Doch auch das Verfahren gegen Meta lässt er vorerst weiterlaufen, obwohl Zuckerberg in den vergangenen Wochen laut US-Medienberichten mehrfach das weiße Haus besuchte und mit Trump über das Verfahren sprach. Zudem hat er längst die Moderationsregeln im Sinne der Trump-Regierung angepasst – es war so etwas wie ein digitaler Kniefall vor Trump.

Sollte die FTC sich mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen, dass Meta ein Monopol im Bereich der privaten sozialen Netzwerke und sozialen Messenger innehat, könnte dem Konzern die Aufspaltung und der Verkauf von WhatsApp und Instagram drohen. Ob die FTC bei Trump ein entsprechendes Urteil durchsetzt oder sich mit einer Geldstrafe zufriedengibt, ist offen. Noch aber läuft das Verfahren weiter, schwebt wie ein Damoklesschwert über Zuckerberg – und könnte auch den Meta-Konzern zu Wohlverhalten im Sinne Trumps zwingen.

Benedikt Fuest ist Wirtschaftskorrespondent für Innovation, Netzwelt und IT.

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