Die Liste der Vorwürfe gegen den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron ist nach „Spiegel“-Informationen länger als bislang bekannt. Es geht neben Bestechlichkeit und Geldwäsche auch um Betrug in mindestens sechs Fällen sowie Steuerhinterziehung in mindestens fünf Fällen.
Der Rechtsausschuss im EU-Parlament hatte am Mittwoch beschlossen, dass die Immunität Bystrons aufgehoben werden soll. Schon länger besteht der Verdacht, dass der 53-Jährige Zehntausende Euro Bestechungsgeld aus dem Umfeld der prorussischen Propagandaplattform „Voice of Europe“ erhalten hat.
Die Liste an Vorwürfen, auf deren Grundlage der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments nun entschieden hat, geht nun stärker ins Detail: Im Falle von „Voice of Europe“ wirft die Generalstaatsanwaltschaft München Bystron vor, ab dem Jahr 2020 Geld bekommen zu haben – als Gegenleistung dafür, dass er im Bundestag Reden im Sinne der russischen Regierung hielt und entsprechend abstimmte. Er soll dieses als Bargeld bei Treffen übergeben oder als Kryptozahlung überwiesen bekommen haben. Im März 2023 soll er erhebliche Bargeldbeträge auf das Konto seines Unternehmens eingezahlt und gestückelt wieder abgehoben haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft München ist überzeugt, dass Bystron auch im Juli 2021, April und September 2022 sowie Juni und Juli 2023 Bargeld auf diese Weise einzahlte. Zudem sollen Transaktionsaufzeichnungen aller Konten von Bystron und seinem Unternehmen darauf schließen lassen, dass es weitere Barzahlungen sowie mutmaßlich weitere Bestechungsgelder geben könnte.
Bystron wird außerdem vorgeworfen, zwischen 2017 und 2021 über die Steuerberaterin seines Unternehmens unrichtige Umsatzsteuererklärungen eingereicht zu haben und sich damit knapp 10.000 Euro erschlichen zu haben, die er unrechtmäßig erstattet bekommen habe.
Ebenso soll Bystron mindestens 97.400 Euro seiner Mitarbeiterpauschale, die er als Bundestagsabgeordneter zur Verfügung hatte, zu Unrecht ausgegeben haben. Er habe damit nämlich nicht jemanden bezahlt, der ihm bei der parlamentarischen Arbeit half, wie es das Abgeordnetengesetz vorschreibt – sondern seinen Anwalt, den er für sein Bundestagsbüro angestellt hatte.
Auf Anfrage schreibt die Bundestagsverwaltung, dass Abgeordnete das Geld nicht nur zurückerstatten müssen, sondern auch ein Ordnungsgeld verhängt werden kann. Dies könne „bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung“ gehen.
Konkrete Fragen zu all diesen Vorwürfen beantwortet Bystron nicht. Er behauptet lediglich, dass es sich bei den die Ermittlungen auslösenden Vorwürfen um eine „künstliche Kampagne ohne rechtliche Substanz“ gehandelt habe, „mit dem Ziel, die Opposition zu diskreditieren“. Die Staatsanwaltschaft habe noch „keinen einzigen belastbaren Beweis im Sinne der Anklage präsentieren können“ und „wäre klug beraten, gegen die Hintermänner dieser Kampagne zu ermitteln, anstatt gegen deren Opfer“.
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