Nach dem sehr knappen Scheitern bei der Bundestagswahl sieht das Bündnis Sahra Wagenknecht Chancen, mit einer Neuauszählung der Stimmen doch noch ins Parlament einzuziehen. Zählfehler hätten dazu geführt, dass bis zu 32.000 Stimmen für das BSW nicht oder falsch zugeordnet worden seien, behauptet die Partei. Zur Fünf-Prozent-Hürde hätten aber nur 9.529 Stimmen gefehlt. Das BSW legte am Mittwoch offiziell Einspruch gegen das Wahlergebnis ein.

Sollte er Erfolg haben, sähe der Bundestag ganz anders aus. Zöge das BSW noch in den Bundestag ein, würden die 630 Mandate neu aufgeteilt. In dem Fall hätte die geplante schwarz-rote Koalition von CDU-Chef Friedrich Merz voraussichtlich keine Mehrheit mehr.

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht sprach in der „Rheinischen Post“ bereits von einer „schwarz-roten Wahlbetrugs-Koalition“. Und weiter: „Das BSW verlangt nicht mehr und nicht weniger, als dass jede Stimme, die für das BSW abgegeben wurde, auch für das BSW zählt. Das ist bisher definitiv nicht der Fall.“

Ihre Co-Chefin Amira Mohamed Ali stellte klar, das BSW gehe nicht davon aus, dass bewusst manipuliert worden sei. „Wir glauben, dass da Fehler passiert sind“, sagte Mohamed Ali.

Das BSW hatte nach dem amtlichen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar 4,981 Prozent der Zweitstimmen erreicht. Weil sie unter fünf Prozent lag, sitzt sie nicht im neuen Bundestag. Die Partei sieht mehrere Fehlerquellen bei der Auszählung: Die Namensähnlichkeit mit dem Bündnis Deutschland habe zur Verwechslung bei den auszählenden Wahlhelfern geführt; wegen der Platzierung des BSW auf Wahlzetteln knapp unter einer Faltung seien die Stimmen der Partei übersehen worden; unter den als ungültig gewerteten Stimmen seien viele „falsch gezählte BSW-Stimmen“.

Einige dieser Fehler will die Partei nach eigenen Angaben durch kleinteilige Recherchen belegt haben. Auf dieser Grundlage hat sie hochgerechnet und kommt zu dem Schluss: „Unter dem Strich reichen nach aktuellem Stand die gefundenen Stimmen für das BSW aus, um hochgerechnet auf 95.109 Wahlurnen und Briefwahlbezirke die Fünf-Prozent-Hürde zu überschreiten.“ Dies zu überprüfen sei auch geboten, um Zweifel an der Demokratie auszuräumen, sagte BSW-Generalsekretär Christian Leye.

885 Anträge auf Wahlprüfung – darunter auch die des BSW

Laut Wahlprüfungsgesetz kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Monaten nach einer bundesweiten Wahl schriftlich Einspruch einlegen - nach Angaben des Bundestags gingen bis Dienstagnachmittag 885 solcher Eingaben ein. Darüber berät der Wahlprüfungsausschuss. Die Entscheidung trifft anschließend das Parlament.

BSW-Generalsekretär Leye hält es für unwahrscheinlich, dass die übrigen Parteien im vorgesehenen Prüfverfahren dem Einspruch stattgäben. Dagegen wiederum kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.

Das BSW hatte bereits Mitte März mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht versucht, noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine Neuauszählung zu erwirken. Die Karlsruher Richter lehnten dies ab und verwiesen auf den Weg über den Wahlprüfungsausschuss.

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