Verkehrsteilnehmer müssen haftpflichtversichert sein - das schreibt das Gesetz vor. Und für alle anderen etwaigen Schäden gibt es die Voll- und Teilkasko. Für wen sich welche lohnt.

Für Kfz-Halter gibt es eine verpflichtende Versicherung: die Kfz-Haftpflicht. Doch diese Versicherung zahlt bei bestimmten Ausnahmen nicht - den sogenannten Haftungsausschlüssen. Die können je nach Tarif variieren, oft gehören aber Alkohol oder Drogen, Mutwilligkeit, Fahrerflucht und das Fahren ohne Führerschein dazu.

Auch Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht über die Kfz-Haftpflicht versichert. Wenn man selbst für einen Unfall verantwortlich ist, muss man für Reparaturen am eigenen Auto selbst aufkommen oder es muss beim gleichen Anbieter zusätzlich eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden.

Podcast "Gold & Asche: Projekt Versicherung" Schritt für Schritt das Wichtigste aus der Welt der Versicherungen - mit Hintergründen und dazu unabhängig, verständlich und auf den Punkt gebracht. Zusammen mit Expertinnen und Experten beleuchtet die ARD-Finanzredaktion in neun Folgen die wichtigsten Fragen: Welche Versicherungen sind ein Muss - auf welche kann man verzichten? Und was muss man dabei beachten?  
 
Den Podcast "Gold & Asche: Projekt Versicherung" gibt es ab dem 9. April 2025 wöchentlich in der ARD-Audiothek und überall, wo es Podcasts gibt.

Folge 1: Sozialversicherungen - Grundlagen und Grenzen (9. April)
Folge 2: Gesetzliche vs. private Krankenversicherung (9. April)
Folge 3: Haftpflicht, Kfz & Haustier - Was ist Pflicht, was ist sinnvoll? (16. April)
Folge 4: Die Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Alternativen (23. April)
Folge 5: Die Familie richtig absichern (30. April)
Folge 6: Wohnen & Wetterrisiken - Schutz für das eigene Zuhause (7. Mai)
Folge 7: Gesundheitskosten absichern - von Zahnzusatz bis Krankentagegeld (14. Mai)
Folge 8: Gut abgesichert streiten und reisen (21. Mai)
Bonusfolge: Hinter den Kulissen - wie Versicherungen ticken (offen)

Wofür Teil- und Vollkasko zahlen

Bei der freiwilligen Kaskoversicherung gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Modelle: Teilkasko und Vollkasko. Bei der Teilkasko zahlt der Versicherer für Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Raub und Unwetter wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen. Außerdem springt er ein, wenn Autofahrer auf der Landstraße mit einem Tier zusammenstoßen oder ein Marder Kabel anknabbert. Dazu kommen Glasschäden durch Steinschlag.

Wichtig ist aber: In der Teilkasko zahlt der Versicherer nur dann, wenn man nicht selbst für den Schaden verantwortlich ist. Ist man in einen Unfall verwickelt, den jemand anderes verursacht hat, springt dessen Haftpflicht ein. Hat man einen Unfall dagegen selbst verursacht, dann greift die Teilkasko nicht - sondern die Vollkasko.

Die Vollkasko bietet im Prinzip den gleichen Schutz wie die Teilkasko, zahlt darüber hinaus aber noch für die Schäden am eigenen Auto, wenn man selbst schuld war. Und sie zahlt bei Vandalismus, also beispielsweise auch nach einem Unfall mit Fahrerflucht. Ob eine Teilkasko oder eine Vollkasko sinnvoll ist, hängt vom Alter und Wert des Autos ab. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem für Neuwagen und E-Autos.

Wichtige Konditionen im Vertrag

Nach drei bis fünf Jahren - wenn das Fahrzeug an Wert verloren hat - können die Versicherten überlegen, in die Teilkasko zu wechseln, die in der Regel günstiger ist.

Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) zeigen, dass die Teilkasko vor allem bei Haltern verbreitet ist, bei denen das gebrauchte Auto noch einen Wert von mehr als 4.000 Euro hat. Ist das Fahrzeug allerdings über zehn Jahre alt und hat kaum noch einen Wert, ist meistens überhaupt kein Kaskoschutz nötig. Dann reicht normalerweise die normale Kfz-Haftpflichtversicherung, weil die Teilkasko zum Beispiel bei Diebstahl sowieso nur den Zeitwert ersetzt, also wie viel das Auto aktuell wert ist - und nicht wie viel es mal wert war. Das heißt also: Es gibt kaum Geld.

Für die Entscheidung, ob für Autofahrer die reine Haftpflicht reicht oder sie eine Teilkasko beziehungsweise Vollkaskoversicherung abschließen sollten, ist es wichtig, Angebote zu vergleichen. Das kann sich besonders lohnen, wenn man an der Schwelle zwischen Teilkasko und Vollkasko steht. Das hängt vom Sicherheitsbedürfnis ab - und auch vom Portemonnaie. Denn auch die Preise für eine Vollkasko-Versicherung sind von November 2022 bis Ende 2024 um 44 Prozent gestiegen. Auch Teilkasko-Tarife kosten 39 Prozent mehr. Der Grund: Laut GDV steigen die Preise für Ersatzteile und Stundensätze der Kfz-Werkstätten schon seit Jahren an.

Autoversicherungen können jedes Jahr gekündigt werden

Für Verbraucherinnen und Verbraucher dürfte das bedeuten, dass Autoversicherungen auch in Zukunft noch teurer werden. Obwohl die Preissteigerungen die gesamte Branche betreffen, können Kunden aber reagieren. Bei der Kfz-Versicherung kann man jedes Jahr ohne Weiteres aus seinem Vertrag rauskommen - in der sogenannten Wechselsaison, wie Susanne Meunier von Stiftung Warentest Finanzen erklärt. "Die Autoversicherer sind in einem starken Konkurrenzkampf, und die Verträge laufen immer so bis zum Jahresende, eigentlich fast alle. Dann hat man bis zum 30. November Zeit, den Vertrag zu kündigen, um dann zum Januar des kommenden Jahres in einem neuen Vertragsverhältnis zu sein."

Es sollte allerdings erst gekündigt werden, wenn schon ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Zudem kann auch der alte Anbieter mit dem günstigeren Tarif konfrontiert werden, da es vielleicht noch Spielraum für Rabatte gibt. Grundsätzlich variiert der Preis auch je nach Wohnort, Alter des Fahrers, Fahrzeugtyp und Anzahl der gefahrenen Kilometer. So hatte Offenbach zuletzt die schlechteste Schadenbilanz in ganz Deutschland.

So sinken die Preise

Neben dem Wechsel der Versicherung gibt es noch weitere Stellschrauben, um den Beitrag zu reduzieren: zum Beispiel die jährliche Kilometerleistung anpassen, den Fahrerkreis einschränken oder sich auf eine Werkstattbindung einlassen. Bemerkbar macht sich in der Regel auch, wenn man den Beitrag nicht monatlich, sondern jährlich bezahlt. Bei einem Wechsel sollten vorher die Angebote über Vergleichsportale verglichen werden.

Um bei der Suche nach Verträgen zwischen guten und weniger guten Tarifen zu unterscheiden, kommt es auf das Kleingedruckte an. Der Vertrag sollte zum Beispiel den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit beinhalten. Dann zahlt der Versicherer bei einem Unfall auch, wenn man über eine rote Ampel oder zu schnell gefahren ist. Nur bei Drogen, Trunkenheit am Steuer oder wenn man den Schlüssel steckengelassen hat, gilt die Klausel nicht.

Ansonsten sollte bei einem neuen Neuwagen darauf geachtet werden, dass der Versicherer bei einem Totalschaden möglichst lange den Neuwert zahlt - optimal sind bis zu zwei Jahre. Bei E-Autos sollte ein Extra-Schutz vereinbart werden. So sollte der Akku mindestens 24 Monate zum Neuwert versichert sein. Und in der Teilkaskoversicherung sollten auch Folgeschäden durch Tierbisse an Kabelsträngen oder einen Kurzschluss mit mindestens 20.000 Euro abgesichert sein. Denn laut ADAC kann zum Beispiel die Reparatur nach einem Marderschaden bei einem E-Auto mehrere Tausend Euro kosten.

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