Nach heftigen Querelen hat der Zwickauer Stadtrat sein Werbeverbot für die Bundeswehr zurückgezogen. Bei der dritten Abstimmung zu dem Thema votierten 26 Stadträte dafür, den ursprünglichen Beschluss wieder aufzuheben. Außerdem gab es zwei Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen, wie ein Sprecher der Stadtverwaltung mitteilte.

Der Stadtrat hatte Ende Januar erstmals ein Werbeverbot für die Bundeswehr beschlossen. Das hatte überregional für Kritik gesorgt. Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau) hatte Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt. Er werde nicht nur zu geringeren Einnahmen führen, sondern schade auch dem Image Zwickaus, argumentierte sie. Der Stadtrat musste sich erneut mit dem Thema befassen.

Doch im Februar stimmte das Gremium wieder mehrheitlich für den Antrag des BSW. Darin heißt es wörtlich: „In Liegenschaften der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen sowie Fahrzeugen und sonstigen Präsentationsflächen wird auf Werbung für Kriegsdienst und Rüstungsprodukte verzichtet.“ Damit soll sich Zwickau als „Stadt des Friedens und der Völkerverständigung“ positionieren.

Der Zwickauer BSW-Fraktionschef Bernd Rudolph hatte den Antrag im Stadtrat mit einer angeblichen „Kriegsbesoffenheit“ in Deutschland begründet. In beiden Abstimmungen verhalf die AfD dem Antrag zu einer Mehrheit, auch Vertreter der CDU und der rechtsextremen Freien Sachsen stimmten zu.

Kommunalaufsicht: Stadtrat hat Kompetenzen überschritten

Nach den Abstimmungen schritt die sächsische Kommunalaufsicht ein. Sie entschied, dass ein solches Werbeverbot gegen geltendes Recht verstoße und der Stadtrat seine Kompetenzen überschritten habe. „Die Bundeswehr ist eine im Grundgesetz verankerte Institution“, hieß es zur Begründung. „Für eine Benachteiligung der Bundeswehr gegenüber anderen Arbeitgebern auf Werbeflächen oder Veranstaltungen fehlt es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage.“

Deswegen war es am Stadtrat, den Passus aufzuheben. Der entsprechenden Vorlage aus dem Rathaus folgte das Gremium mehrheitlich.

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